Yoga und Krankenkassenanerkennung

Der Yoga bietet eine Vielzahl an interessanten und wichtigen Inhalten und gesundheitlichen Möglichkeiten, z.B. Bewegung zur Förderung von Stabilität, Dynamik und Flexibilität des Bewegungsapparates – Die Bedeutung der Wirbelsäule und die Förderung der Spannkraft der Wirbelsäule – Der eigenaktive Aufbau der Lebenskräfte – Die Stärkung des Nervensystems und die Förderung der Konzentrationsbildung in der Asanapraxis – und andere mehr….

Die Zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP), die für die gesetzlichen Krankenkassen die Anerkennung von Präventionsangeboten durchführt, fördert lediglich Yogakurse zur Förderung von Entspannung (palliativ-regeneratives Stressmanagement). Weiterhin ist ein schriftliches Kurskonzept für jede einzelne Yogastunde eines Yogakurses einzureichen, an das sich der Yogalehrer dann auch halten muss.Es ist mir ein Anliegen, in meinen Kursen verschiedene Inhalte zu vermitteln und auch auf inhaltliche Wünsche und Bedürfnisse der Kursteilnehmer individuell eingehen zu können und diese in den weiteren Kursaufbau zu integrieren. Gerade die Förderung einer gesunden Interessenskraft hat eine sehr weitreichende Wirkung auf die allgemeine Anregung von gesundheitsfördernden Kräften. Die Einschränkung auf ein Thema und auf ein fixes Kurskonzept, wie es von der ZPP vorausgesetzt wird, schließt große Teile der gesundheitlichen Ansatzpunkte auf dem Gebiet des Yoga von vorneherein aus. Auch die Möglichkeit, das so wichtige Interesse der Kursteilnehmer aufzugreifen und weiter anzuregen ist damit stark eingeschränkt.

Der individuelle Mensch steht an erster Stelle und seine Fachkunde und sein Verantwortungsgefühl sind entscheidend dafür, ob ein Unterricht  förderlich oder schädlich ist. Bei einem zentralen Gesamtsystem, wie es die ZPP ist, ist immer die Schwierigkeit gegeben, dass nur sehr wenig auf individuelle Bedingungen eingegangen werden kann und in der Regel pauschale Maßnahmen ergriffen werden. Das Individuum mit seinen Fähigkeiten und seiner Verantwortung verliert an Bedeutung und das System übernimmt die Führung.

Beispielsweise wurden alle Umkehrpositionen wie der Schulterstand, der Pflug und der etwas fortgeschrittenere Kopfstand aufgrund von erhöhter Verletzungsgefahr (Es scheint bei der ZPP ein Gutachten vorzuliegen, das aber nicht eingesehen werden darf.) aus dem Präventionsprogramm ausgeschlossen. Dies mag bei einer sehr sportlichen Herangehensweise an den Yoga oder einer fachkundlich mangelhaften Anleitung durch den Lehrer berechtigt sein. Es werden damit aber auch die zahlreichen heilsamen Wirkungen, die mit diesen Übungen bei vernünftiger und fachlich fundierter Anleitung verbunden sind, ausgeschlossen.

In meinen Unterricht beziehe ich den Schulterstand und den Pflug von Anfang an als wesentliche und sehr förderlich wirkende Grundübungen mit ein. Mit einer Anleitung, die bei den Kursteilnehmern eine bewusste und überschauende Wahrnehmung zum Körper und das eigenaktive Gestalten der Übung fördert, sind die Verletzungsgefahren denkbar gering. Darüber hinaus werden neben physiologischen Heilwirkungen auch die Lebenskräfte gestärkt und verschiedene seelische Fähigkeiten aufgebaut.

Der Yoga hat das Ziel, Ängste zu reduzieren und die Freiheit des Menschen zu fördern. Leider werden mit dem Ausschluss von wichtigen Grundübungen des Yoga gerade Ängste geschürt, und es gerät leicht in Vergessenheit, dass es viele Sportarten, wie z.B. Fußballspielen, Skifahren, etc. gibt, bei denen die Verletzungsgefahr weitaus größer ist als im Yoga. Entscheidend ist meiner Erfahrung nach die Art des Umgehens mit der Übung und dem Körper und wie das Bewusstsein hier führend und überschauend zum Einsatz kommt. Nicht die Übung oder das System stehen an erster Stelle, sondern der Mensch mit seiner bewussten führenden Ich-Aktivität.

Weiterhin ist mir wichtig, Kurslänge und -dauer nach fachlich und zeitlich sinnvollen Kriterien zu bestimmen und nicht nach von der ZPP pauschal vorgegebenen Beschränkungen. Der bürokratische Aufwand für eine Anerkennung und anschließende Abwicklung ist ebenfalls unverhältnismäßig hoch.

Im Sinne der Freiheit und der Eigenverantwortung des Menschen verzichte ich aus diesen Gründen für die von mir angebotenen Yogakurse und -seminare auf die Beantragung einer Anerkennung, auch wenn die hierfür geforderten Qualitätskriterien – eine Yogalehrerausbildung mit mind. 500 UE über mind. 2 Jahre, eine staatlich anerkannte Berufsausbildung oder Studium und mind. 200 Zeitstunden eigene Unterrichtstätigkeit – erfüllt sind (Stand 3/2018).